Auf dem flachen Land waren Mühlen immer auch von Sagen umgeben. Aus gutem Grund: Einerseits war das Mahlrecht ein geldwertes Privileg. Es machte jeden Müller zu einem der reichsten Männer ringsum, weil ihm ein unverzichtbares Monopol verliehen worden war.
Das Mahlrecht bestimmte bspw., dass das Getreide einer Region nur zu dieser und zu keiner anderen Mühle gebracht werden durfte, es verbot den Aufbau von ‚Konkurrenzunternehmen‘, und es legte den Anteil an Mehl fest, denn der Müller für seine Dienstleistung abzweigen durfte.
Allerdings musste ein angehender Müller auch viel investieren, besonders in das Mahlwerk und in die schweren Mühlsteine, die von weither geliefert wurden. Das Mühlrecht war in der Neuzeit in etwa vergleichbar mit einer Biogaslizenz unserer Tage. Die herausgehobene Stellung des Müllers wiederum erzeugte allemal Neid in der Nachbarschaft.
Auch lagen die Mühlen meist seitab vom Dorfgeschehen, da die Drehung der Mühlsteine Lärm erzeugte. Deshalb kreiste die Geschichte aller Räuberbanden immer auch um Mühlen, die teils ausgeraubt wurden, teils auch als abgelegener Unterschlupf und als Versteck für die ‚Sore‘ gedient haben sollen.
Last not least war die Art der Bezahlung eine unerschöpfliche Quelle für Klatsch und Tratsch. Der Müller erhielt seinen Lohn in Naturalien. Ihm wurde ein Teil des Mehls zugesprochen – der sog. ‚Matten‘, was ungefähr einem Sechzehntel des Mehlertrags entsprach. Dort aber, wo fünf Säcke Korn zu einem Sack Mehl geschrumpft waren, wollten die Gerüchte über ‚Unterschleif‘ und Betrug einfach nicht verstummen.
Kurzum: Die unverzichtbare Aufgabe des Müllers war lange Zeit ein ebenso lukrativer wie auch verdächtiger Beruf.