Mein Leserbrief an die Walsroder Zeitung in Sachen ‚Deichverband‘:
Ist das Verbot von „Kunst auf dem Deich“ eine Provinzposse? Eindeutig JA. Da werden fest verankerte Pflegehindernisse auf dem Deich vom Deichverband Rethem-Wohlendorf genehmigt und aufgebaut, temporär aufgestellte Kunstgegenstände im Nicht-Pflegemonat und Nicht-Hochwassermonat Juli aber verboten. Und wieso würde die Deichpflege eigentlich beeinträchtigt, wenn die Kunstwerke all die letzten Jahre schon immer auf einem privat gemähten Deichteilstück standen? Eine Antwort hat der Verband bis heute nicht geliefert.
Das Problem des Deichverbandes Rethem-Wohlendorf wird nun noch größer, da er mit dem Verbot eine Ungleichbehandlung von „Deichnutzern“ fabriziert hat. Deswegen werden jetzt Überlegungen angestellt, auch die auf dem Deich stehenden, allseits beliebten Bänke abzubauen. Fragen dazu: Werden nun auch die vielen anderen vom Deichverband genehmigten Objekte, wie Informationstafeln, Wegweiser und Absperrungen abgebaut? Und soll die Posse wirklich fortgesetzt werden, nur um eine Fehlentscheidung öffentlich weiterhin rechtfertigen zu können?
Das muss nicht sein. Der Verbotsbeschluss des Verbandes , dass es keine Nutzungsgenehmigungen mehr geben wird, impliziert bei gutwilliger Auslegung eben auch, dass bestehende Genehmigungen Bestand haben können. Bänke, Wegweiser und Skulpturen wären gerettet, viele Bürger dankbar.
Bedenklich ist allerdings, wie eben mit diesen Bürgern umgegangen wird. So wurde die veranstaltende Kulturgruppe nicht angehört, Gesprächsbitten vom Verbandsvorsteher ausgeschlagen, Briefe von seinem Vertreter nicht beantwortet usw. Auch macht man sich nicht die Mühe, vor Ort in Wohlendorf das „Gefahrenpotential“ Kunst zu inspizieren.
Noch bedenklicher ist, dass es diese Beispiele sind, die Bürger demotivieren und das Ehrenamt beschädigen. Am Ende leiden die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit Rethems darunter. Ob das Vorgehen des Deichverbandes mit den Leitlinien und Zielen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Einklang zu bringen ist, darf außerdem bezweifelt werden. Rechenschaftspflichtig ist er in jedem Fall.
Da auch bezweifelt werden darf, ob das Verbot formell belastbar ist, habe um die Bereitstellung der Verbandssatzung und Mitgliederprotokolle gebeten. Und, wie nicht anders zu erwarten war, blieb die Bitte erfolglos. Solange mir aber meine mir zustehenden Rechte nicht gewährt werden, werde ich keine Mitgliederzahlungen an den Deichverband Rethem mehr leisten. Eine auf den Bürger ausgerichtete und vom Ehrenamt getragene Körperschaft finanziere ich gern, einen Geheimbund nicht.
Dieter Moll